Kosten absetzen: Welche Reinigung ist steuerlich absetzbar?
Gute Nachrichten für alle, die Fenster, Haushaltshilfen oder Gartenarbeiten professionell erledigen lassen: Viele dieser Dienstleistungen kannst du von der Steuer absetzen! Die Glashelden erklären, was geht – und wie du das Maximum rausholst.
Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die normalerweise von dir oder einem Angehörigen im eigenen Haushalt ausgeführt werden – zum Beispiel Fensterputzen, Reinigung, Gartenpflege oder Hilfe im Haushalt. Wichtig: Es muss im privaten Wohnraum stattfinden, nicht im Büro oder Betrieb.
Wie viel kannst du absetzen?
Bis zu 20% der Arbeitskosten (maximal 4.000 € pro Jahr) kannst du direkt von deiner Steuer abziehen
– das gilt auch für Fensterreinigung! Wichtig: Lass dir immer eine Rechnung geben und überweise den
Betrag (Barzahlung wird nicht anerkannt).
Den Betrag gibst du einfach in deiner Steuererklärung an („haushaltsnahe Dienstleistungen“).
Auch Kosten für Reinigungskräfte, Gartenarbeit oder Pflegeleistungen im eigenen Haushalt sind absetzbar. Sammle alle Rechnungen, und lass dich im Zweifel vom Steuerberater unterstützen! Noch Fragen? Die Glashelden helfen dir gern – damit du bares Geld sparst!