Fensterreinigung steuerlich absetzen – Tipps von Glashelden24

Kosten absetzen: Welche Reinigung ist steuerlich absetzbar?

Gute Nachrichten für alle, die Fenster, Haushaltshilfen oder Gartenarbeiten professionell erledigen lassen: Viele dieser Dienstleistungen kannst du von der Steuer absetzen! Die Glashelden erklären, was geht – und wie du das Maximum rausholst.

Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die normalerweise von dir oder einem Angehörigen im eigenen Haushalt ausgeführt werden – zum Beispiel Fensterputzen, Reinigung, Gartenpflege oder Hilfe im Haushalt. Wichtig: Es muss im privaten Wohnraum stattfinden, nicht im Büro oder Betrieb.

Wie viel kannst du absetzen?

Bis zu 20% der Arbeitskosten (maximal 4.000 € pro Jahr) kannst du direkt von deiner Steuer abziehen – das gilt auch für Fensterreinigung! Wichtig: Lass dir immer eine Rechnung geben und überweise den Betrag (Barzahlung wird nicht anerkannt).
Den Betrag gibst du einfach in deiner Steuererklärung an („haushaltsnahe Dienstleistungen“).

Glashelden24-Tipp:
Auch Kosten für Reinigungskräfte, Gartenarbeit oder Pflegeleistungen im eigenen Haushalt sind absetzbar. Sammle alle Rechnungen, und lass dich im Zweifel vom Steuerberater unterstützen! Noch Fragen? Die Glashelden helfen dir gern – damit du bares Geld sparst!
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